Fährtengegenstände
Fährtengegenstände gehören genauso zu Fährtenarbeit wie beispielweise die Leine. Dabei werden prüfungskonforme Gegenstände und Trainingsgegenstände unterschieden. Erstere sind 10cm lang, 2-3cm breit und 0,5-1cm dick. Sie müssen in jeder Fährte aus unterschiedlichen Materialien bestehen (Holz, Leder und Filz sind da Gang und Gebe), dürfen sich aber farblich nicht großartig vom Boden abheben.
Anders sind da die Trainingsgegenstände: Für sie gibt es keine Vorgaben, weshalb sie sowohl in der Farbe als auch in der Größe von den Prüfungsvorgaben abweichen können. Trainingsgegenstände bringen nicht nur für uns Hundeführer etwas Abwechslung in die Fährtenarbeit, sondern können auch tolle Herausforderungen für deinen Hund darstellen!
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prüfungskonforme Gegenstände:
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